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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Vermiet-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der JAHNCKES Messebau GmbH & Co KG § 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bedingungen haben für alle unsere Lieferungen und Leistungen, für unsere Angebote und Auftragsbestätigungen ausschließlich Gültigkeit. Sie schließen abweichende Bedingungen des Auftraggebers aus.

 

Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen haben für alle unsere Lieferungen und Leistungen, für unsere Angebote und Auftragsbestätigungen ausschließlich Gültigkeit. Sie schließen abweichende Bedingungen des Auftraggebers aus. Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung.

 

§ 2 Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang

Die in unseren Angeboten genannten Preise sind freibleibend und frei widerruflich, bis zur Auftragserteilung und beziehen sich, sofern nicht anders deklariert, auf die Anmietung eines Messestandes. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben etc. enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Bei Entwürfen, Plänen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Die ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und gelten für die Dauer der Messe bzw. Veranstaltung. Die Rechnungssumme ist wie folgt zur Zahlung fällig: 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Standübergabe mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Bei Überschreitungen von Zahlungsfristen berechnen wir Mindestzinsen gem. den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite.

 

§ 4 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

Alle Bestellungen bedürfen - soweit nicht telefonisch anders vereinbart- der Schriftform. Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung innerhalb einer Woche eine schriftliche Auftragsbestätigung. Zusatzaufträge und/oder Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.


§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Stornierung durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht, schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, wenn später als 30 Werktage vor Messebeginn storniert wird 60 % der Auftragssumme, wenn später als 14 Werktage vor Messebeginn storniert wird 80 %, wenn später als 5 Werktage vor Messebeginn storniert wird 100 % der Auftragssumme als Schadenersatz an die JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG maßgeblich. Alle Leistungen und Arbeiten die beauftragt sind und bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbracht worden, werden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Stornokosten die aus Reservierungen von Hotels, Personal oder Dienstleistungen Dritter entstehen, werden zu 100% an den Kunden weitergegeben. Die Stornierungsrichtlinien gelten auch im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt und unter Vorbehalt einer nationalen gesetzlichen Regelung.

 

§ 7 Liefer- und Montagezeit, Transporte

Die von uns angegebenen Fristen für Montage- und Demontagearbeiten sind annähernd, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn Verzögerungen eintreten, muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Wir behalten uns vor, kleinere Restarbeiten bis zur Eröffnung der Messe bzw. Ausstellung auszuführen, soweit dadurch die Inbetriebnahme des Standes durch den Auftraggeber nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers - insbesondere die Zahlung der ersten Rate vor Aufbaubeginn - voraus. Sollten diese Verpflichtungen nicht erfüllt sein, kann JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG vom Vertrag zurücktreten. Höhere Gewalt, Streik, Transportverzüge, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Arbeiterausstände oder Aussperrungen, Mängel oder verspätete Lieferung von Rohmaterialien oder Halbfabrikaten, Mobilmachung und Krieg, Energieverknappung und dergleichen entbinden uns von der Einhaltung der Montagezeit. Wir weisen darauf hin, dass es unserer Firma laut den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSP) nicht erlaubt ist, speditionsübliche Geschäfte, wie z. B. Transporte von kundeneigenen Materialien, durchzuführen.


§ 7a Einlagerung
Grundsätzlich werden keine Gegenstände des Auftraggebers eingelagert. Sofern eine Einlagerung im Einzelfall gewünscht ist, setzt dies voraus, dass ein entsprechender schriftlicher Auftrag erteilt und bestätigt wurde. Für die eingelagerten Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Versicherungen egal welcher Art schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Bestellers ab. Für die Dauer der Einlagerung (gilt auch bei kostenfreier Einlagerung durch die JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG) wird der Kunde eine Versicherung gegen die Risiken eines Feuer-, Sturm-, Elementar- oder Wasserschadens sowie gegen das Risiko eines Diebstahl- oder Vandalismusschadens für sein Eigentum abschließen. Hinweis: Der Einlagerer (Kunde) kann unter Umständen über seine bestehende Geschäftsinhaltsversicherung durch eine Erweiterung des Deckungsbausteines „Außenversicherung“ eingelagerte Messestände mitversichern.


§ 7c Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 8 Abnahme/Übergabe

Der Messestand gilt als angenommen, wenn entweder eine ordnungsgemäße Übergabe des Messestandes oder die Nutzung durch den Kunden ohne Übergabe stattgefunden hat.

 

§ 9 Mängel

Mit der abgeschlossenen Übergabe des Messestandes gilt die Leistung als erbracht. Mängelrügen müssen sofort bei uns eingehen. Als Mängel nicht anzusehen sind: natürliche Abnutzung, fehlerhafte Aufstellung oder Montage des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Beanspruchung bzw. Belastung und sonstige Einflüsse aller Art, sofern diese nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.

 

§ 10 Vermietung

Die von JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG gelieferten und/oder montierten Mietsachen sind durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Mietsachen werden nur für den vereinbarten Zweck und nur für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Während der Mietdauer - ab Abnahme bis zur Rückgabe bzw. Abbaubeginn - trägt der Kunde die Gefahr für Beschädigung und Verlust und hat die nötigen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit zu überzeugen.

 

§ 11 Datenschutz

Die JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG sieht die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten als sehr wichtig an und hat die Datenschutzrichtlinie eingeführt, die eingesehen werden kann unter https://www.jahnckes-messeservice.de/impressum

 

§ 12 Haftung

JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG haftet nicht im Falle der Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter sowie von Subauftragnehmern, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Soweit JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Gegenstandes typischer Weise zu erwarten sind. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden am Leib, der Gesundheit oder dem Körper beziehungsweise der körperlichen Unversehrtheit des Kunden oder des von ihm Beauftragten. Soweit JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für vom Kunden übergebenes Material (Exponate, Werbematerial und sonstige technische Geräte) wird nicht gehaftet.

 

§ 13 Rücktrittsrecht

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, welche sich auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

 

§ 14 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder zur Unwirksamkeit sämtlicher vorstehender Bestimmungen. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verwender und dem Auftraggeber ist Pinneberg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Beziehungen zwischen JAHNCKES Messeservice GmbH & Co KG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Horst, Februar 2022

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